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   LAG Berlin-Brandenburg, 22.02.2012 - 15 Ta 344/12   

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https://dejure.org/2012,7391
LAG Berlin-Brandenburg, 22.02.2012 - 15 Ta 344/12 (https://dejure.org/2012,7391)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.02.2012 - 15 Ta 344/12 (https://dejure.org/2012,7391)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - 15 Ta 344/12 (https://dejure.org/2012,7391)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe für uneingeschränkten Antrag auf Weiterbeschäftigung neben Kündigungsschutzantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1
    Prozesskostenhilfe für uneingeschränkten Antrag auf Weiterbeschäftigung neben Kündigungsschutzantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Berlin, 29.11.2005 - 17 Ta 1981/05

    Unbedingte Klage auf vorläufige Weiterbeschäftigung; mutwillige Rechtsverfolgung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.02.2012 - 15 Ta 344/12
    Andere Landesarbeitsgerichte lehnen dies ab (Landesarbeitsgericht Düsseldorf 17.05.1989 -14 Ta 52/89 - LAGE § 114 ZPO Nr. 16; Landesarbeitsgericht Berlin 29.11.2005 - 17 Ta 1981/05 - LAGE § 114 ZPO 2002) mit der Begründung, ein solcher Antrag sei mutwillig iSv § 114 ZPO, wenn er nicht als uneigentlicher Hilfsantrag gestellt wird.
  • LAG Düsseldorf, 17.05.1989 - 14 Ta 52/89

    Kündigungsschutzfeststellungsantrag; Antrag auf Weiterbeschäftigung; Mutwilliger

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.02.2012 - 15 Ta 344/12
    Andere Landesarbeitsgerichte lehnen dies ab (Landesarbeitsgericht Düsseldorf 17.05.1989 -14 Ta 52/89 - LAGE § 114 ZPO Nr. 16; Landesarbeitsgericht Berlin 29.11.2005 - 17 Ta 1981/05 - LAGE § 114 ZPO 2002) mit der Begründung, ein solcher Antrag sei mutwillig iSv § 114 ZPO, wenn er nicht als uneigentlicher Hilfsantrag gestellt wird.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 22.11.1999 - 5 Ta 188/99

    Prozesskostenhilfe für allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.02.2012 - 15 Ta 344/12
    Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt (22.11.1999 - 5 Ta 188/99 - juris) bejaht dies.
  • LAG Hessen, 15.05.2015 - 2 Ta 22/15

    § 11a Abs. 1 ArbGG, § 114 ZPO

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von der Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 22. Februar 2012 - 15 Ta 344/12, zitiert nach [...]), da der dortige Kläger mit seinem uneingeschränkt gestellten Weiterbeschäftigungsantrag erstinstanzlich obsiegt hatte.
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